Mit Katzen hab ich angefangen, hör ich damit also auch wieder auf und versuche mich jetzt an der Einbindung eines Videos:
Es geht offenbar auf beide Arten – mit dem WordPressbutton und mit der embed-URL bei YouTube selbst. Aber ob ich das urheberrechtlich gesehen auch darf, ist mir schleierhaft. Wo erfahre ich das?
27. August 2008 um 7:40
Laienmeinung: Sobald eine Embedfunktion vorhanden ist, darf man das. Wenn das Video urheberrechtlich bedenklich ist, ist Youtube zuständig und kann das Video auch sperren. Immerhin ist es nur eingebunden und „streamt“ von den Youtube-Servern.
27. August 2008 um 8:17
Ja, so hatte ich mir das eigentlich auch zusammengereimt. Schönen Dank dafür.